5 Signaletik und Markierungen

Hier wird die Forschungsfrage 4 beantwortet:

FF4) Werden Markierungen und Signalisationen im Feld richtig interpretiert?

Wir haben den Teilnehmenden Bilder verschiedener Signalisationen im Gelände gezeigt und sie gebeten, alle Aussagen auszuwählen, welche auf das gezeigte Bild zutreffen. Mehrfachantworten waren möglich.

Die folgenden Aussagen sollten beurteilt werden:

  1. Ich befinde mich auf einem offiziellen Wanderweg.
  2. Ich befinde mich in einem Wildtierschutzgebiet (oder kurz davor).
  3. Ich befinde mich in einem Naturschutzgebiet (oder kurz davor).
  4. Hier muss ich Hunde an der Leine führen.
  5. Das Mountainbiken ist hier grundsätzlich erlaubt.

5.1 Naturschutzgebiet

Das erste Bild zeigte eine Tafel, wie sie an einem Naturschutzgebiet stehen könnte.

Abbildung 5.1: Das erste Bild zeigte eine Tafel, wie sie an einem Naturschutzgebiet stehen könnte.

Korrekte Antworten

  1. Die Aussage ist falsch. Hier ist kein offizieller Wanderweg markiert.
  2. Die Aussage ist falsch. Dies ist keine Markierung eines Wildtierschutzgebietes.
  3. Die Aussage ist richtig. Das ist die alte Markierung von Naturschutzgebieten.
  4. Die Aussage ist richtig. Das Piktogramm auf dem Bild weist auf die Leinenpflicht hin.
  5. Die Aussage ist richtig. In Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich kein Bike-Verbot.

Beurteilung der Regeln durch die Teilnehmenden

Die Teilnehmenden erkannten die Markierung des Naturschutzgebietes sehr gut und wussten auch, dass hier Leinenpflicht für Hunde gilt. Allerdings haben viele der Teilnehmenden angegeben, dass Mountainbiken hier grundsätzlich nicht erlaubt sei, was nicht mit unserer Einschätzung übereinstimmt (Abbildung 5.2).

Hinweis: Die Regeln in Naturschutzgebieten unterscheiden sich stark voneinander. Meistens gilt aber eine Leinenpflicht für Hunde und Pflanzen dürfen nicht beschädigt / gepflückt werden.

Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Naturschutztafel.

Abbildung 5.2: Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Naturschutztafel.

5.2 Bergwanderweg

Das zweite Bild zeigte die Markierung eines Bergwanderweges.

Abbildung 5.3: Das zweite Bild zeigte die Markierung eines Bergwanderweges.

Korrekte Antworten

  1. Die Aussage ist richtig. Hier ist ein offizieller Wanderweg markiert.
  2. Die Aussage ist falsch. Dies ist keine Markierung eines Wildtierschutzgebietes.
  3. Die Aussage ist falsch. Das ist keine Markierung eines Naturschutzgebietes.
  4. Die Aussage ist falsch. Hier gilt grundsäzlich keine Leinenpflicht.
  5. Die Aussage ist richtig. Hier gilt grundsäzlich kein Bike-Verbot*.

*in einigen Kantonen ist Biken auf Wanderwegen explizit verboten.

Beurteilung der Regeln durch die Teilnehmenden

Die Markierung des Bergwanderweges war den Teilnehmenden geläufig. Vier von den fünf Aussagen wurden fast immer korrekt beantwortet. Allerdings glaubten mehr als die Hälfte der Teilnehmenden, dass hier Mountainbiken grundsätzlich nicht erlaubt ist, was in vielen Kantonen (z. B. Wallis, Graubünden) nicht der Realität entspricht. Es gibt aber auch Kantone (z. B. Appenzell Innerrhoden) wo das Biken auf Wanderwegen explizit verboten ist, was eine Verallgemeinerung dieser Aussage erschwert (Abbildung 5.4).

Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Wanderwegmarkierung.

Abbildung 5.4: Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Wanderwegmarkierung.

5.3 Schutzgebiet und Wanderweg

Auf dem dritten Bild waren zwei Markierungen auf einem Stein zu sehen. Die linke Markierung zeigt die Grenzen eines Wildtierschutzgebietes an, die rechte Markierung einen Bergwanderweg.

Abbildung 5.5: Auf dem dritten Bild waren zwei Markierungen auf einem Stein zu sehen. Die linke Markierung zeigt die Grenzen eines Wildtierschutzgebietes an, die rechte Markierung einen Bergwanderweg.

Korrekte Antworten

  1. Die Aussage ist richtig. Hier ist ein offizieller Wanderweg markiert.
  2. Die Aussage ist richtig. Dies ist eine Markierung eines Wildtierschutzgebietes.
  3. Die Aussage ist falsch. Das ist keine Markierung eines Naturschutzgebietes.
  4. Die Aussage ist richtig. Hier gilt grundsätzlich die Leinenpflicht.
  5. Die Aussage ist falsch. Hier gilt grundsätzlich ein Bike-Verbot.

Beurteilung der Regeln durch die Teilnehmenden

Die Teilnehmenden erkannten auf den obrigen Bild die Markierung des Bergwanderweges sehr gut. Allerdings war es vielen der Teilnehmenden nicht klar, dass das linke Symbol die Grenzen eines Wildtierschutzgebietes markieren, in welchem eine Leinenpflicht für Hunde sowie grundsätzlich ein Bike-Verbot gilt (Abbildung 5.6).

Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Markierung eines Wildtierschutzgebietes und eines Wanderweges.

Abbildung 5.6: Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Markierung eines Wildtierschutzgebietes und eines Wanderweges.

5.4 Wildtierschutzgebiet

Auf dem vierten Bild war die Tafel des Wildtierschutzgebietes Tannhorn zu sehen.

Abbildung 5.7: Auf dem vierten Bild war die Tafel des Wildtierschutzgebietes Tannhorn zu sehen.

Korrekte Antworten

  1. Die Aussage ist falsch. Hier ist kein offizieller Wanderweg markiert.
  2. Die Aussage ist richtig. Dies ist eine Markierung eines Wildtierschutzgebietes.
  3. Die Aussage ist falsch. Das ist keine Markierung eines Naturschutzgebietes.
  4. Die Aussage ist richtig. Hier gilt die Leinenpflicht.
  5. Die Aussage ist falsch. Hier gilt grundsätzlich ein Bike-Verbot.

Beurteilung der Regeln durch die Teilnehmenden

Die Markierung des Wildtierschutzgebietes auf dem Stein (auf dem letzten Bild) wurde von vielen Teilnehmenden nicht erkannt. Hingegen erkannte die grosse Mehrheit der Teilnehmenden, dass es sich bei diesem Bild um die Markierung eines Wildtierschutzgebietes handelt. Die darin geltenden Regeln wurden ebenfalls von den meisten korrekt genannt (Abbildung ??).

Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Wildtierschutzgebietstafel.

Abbildung 5.8: Durch die Teilnehmenden beurteilte Aussagen zum gezeigten Bild einer Wildtierschutzgebietstafel.

5.5 Zusammenfassung

FF4) Werden Markierungen und Signalisationen im Feld richtig interpretiert?

Wir konnten zeigen, dass die Markierungen und Signalisationen zur Besucherlenkung im Feld und die damit verbundenen Regeln von den meisten Teilnehmenden sehr gut erkannt und wiedergegeben wurden. Einzig bei der Markierung des Wildtierschutzgebietes auf einem Felsen sowie bei der Frage ob man Biken dürfe oder nicht bestanden grössere Wissenslücken.